Was ist die Brut- und Setzzeit?

Hundehalter aufgepasst: Kein Freilauf in der Brut- und Setzzeit!

Brutzeit und Setzzeit. Geht Hund doch nichts an, der brütet nicht? Stimmt – halb. Denn auch wenn dein Hund nicht brütet, musst du diese Zeit besonders beachten. Was ist damit gemeint, wann ist eigentlich Brutzeit und was heißt das für dich und deinen Hund?

Was ist Brut- und Setzzeit?

Bei der sogenannten Brut- und Setzzeit handelt es sich um den Zeitraum, in dem die Tiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Hierbei bezieht sich der Begriff Brutzeit auf die nistenden Vögel, welche die gelegten Eier bis zum Schlüpfen der Jungen warmhalten müssen. In der Jagdsprache ist mit der Setzzeit die Zeit gemeint, in der die Elterntiere mit der Aufzucht ihrer Nachkommen beschäftigt sind. Nach dem Bundesjagdgesetzt dürfen sie in dieser Zeit nicht bejagt werden. Durch die jeweiligen Länder festgelegte Ausnahmeregelungen sind möglich.

Brut- und Setzzeit beachten!

Solltest du mit deinem geliebten Vierbeiner in der Stadt wohnen, gilt in der Brut- und Setzzeit auf und an Grünflächen besondere Aufmerksamkeit. Doch auch außerorts ist neben Wiesen und Feldern insbesondere in Waldgebieten vom 1. April bis zum 15. Juli besondere Vorsicht geboten.

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Bereits das Berühren eines Rehkitzes kann dazu führen, dass es von seiner Mutter verstoßen wird. In der freien Landschaft der Bundesländer Niedersachsen und Bremen herrscht deshalb sogar bereits ab dem 15. März pauschaler Leinenzwang.

In anderen Bundesländern schreiben einige Kommunen ebenfalls diesen allgemeinen Zwang vor, wobei ein Verstoß eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen kann. Um einer Strafe aus dem Weg zu gehen, solltest du im Zweifel bei den örtlichen Behörden (Ordnungsamt) nachfragen und dich informieren.

Kritik: Einschränkung der Hunde bei unklarem Nutzen

Begründet wird diese Regelung vor allem mit dem Schutz von Bodenbrütern und Jungtieren vor freilaufenden Hunden. Einige Tierschützer kritisieren jedoch den pauschalen Leinenzwang in diesem Zusammenhang. Nach dieser Regelung ist eine artgerechte Bewegung der Hunde nicht gewährleistet. Somit kann auch die tierschutzrechtliche Verpflichtung der Halter nicht ausreichend gewährleistet werden. Ob die örtliche Fauna in einem konkreten Fall überhaupt beeinträchtigt wird, berücksichtigt das Gesetz nicht.

Es ist genauso wie bei der „Kackhaufen-Problematik“. Eigentlich sollten Hunde generell nicht unkontrolliert durch die Wälder rennen und Rehen hinterher jagen. Als Hundebesitzer solltest du einschätzen können, ob dein Hund unter den vorliegenden Umweltbedingungen abrufbar ist. Ist er es nicht, musst du ihn eben anleinen oder ein entsprechendes Training beginnen.

Da sich jedoch einige Hundehalter genauso wie beim Einsammeln der Hundehaufen nicht daran halten können, stehen alle im schlechten Licht da. Da die Behörden nicht jeden einzelnen Hund beobachten können, gelten alle Hunde als mögliche Gefahr. Sie müssen sich an die strengen Vorschriften halten, die für viele schlicht überflüssig wären.

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