Wer bezahlt den Tierarzt?

Wer bezahlt den Tierarzt?

Für den Besuch beim Tierarzt gilt: Derjenige bezahlt die Rechnung, der die Leistung in Auftrag gibt. Ein paar Ausnahmen und Absicherungen gibt es aber doch – und einige Ausgaben kannst du zurückbekommen.

Der Tierarzt ist, ebenso wie jeder andere niedergelassene Arzt auch, ein Dienstleister. Er stellt sein Wissen und seine Dienste gegen Entgelt zur Verfügung. Daher erhältst du in jedem Fall zunächst eine Honorarrechnung und musst sie begleichen.

Daran ändern weder das freundliche Miteinander noch die Anteilnahme des Tierarztes etwas. An der Genesung deines Hundes ist der Tierarzt genauso interessiert wie du selbst. Für dich ist es der geliebte Vierbeiner; für den Tierarzt ist es die gute Erledigung seines Jobs, mit dem er seinen Lebensunterhalt verdient.

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Vergleichbar mit deinem Alltag im Privatbereich hast du auch die Möglichkeit, deinen Hund rundum zu versichern. Für die Behandlung beim Tierarzt ist das die Hundekrankenversicherung. Sie wird in der Regel zusammen mit der Hundehaftpflichtversicherung angeboten.

Als Hundehalter bist du mit diesen Versicherungen auf der sicheren Seite, die angefallenen Kosten nachträglich erstattet zu bekommen. Das betrifft jedoch nicht dein Verhältnis zum Tierarzt. Der rechnet nach festen Gebühren ab und erwartet von dir, dass du die Behandlungskosten für deinen Hund bezahlst. Das geht entweder direkt in bar oder zeitnah per Überweisung. Den Vorschuss zahlst also immer du; das Geld bekommst du eventuell später zurück. Dazu reichst du die Rechnungen bei deiner Versicherung ein.

Wer zahlt, wenn jemand anderes den Tierarzt ruft?

Auch in diesem Fall zahlst du. Ist dein Hund in einer Pension oder bei Freunden, müssen diese eine Entscheidung für oder gegen den Tierarzt treffen. Bei offenen Verletzungen deines Hundes ist die Antwort klar. Streit gibt es bei Symptomen: War der Tierarzt bei diesem „leichten Husten“ notwendig? Der Sicherheit und Gesundheit eines Hundes stehen die Kosten gegenüber.

Bei Hundepensionen solltest du auf eine entsprechende Regelung achten. Oft steht diese schon im Vertrag. Sonst solltest du selbst eine Regelung mit dem Gastgeber treffen. Das empfiehlt sich auch, wenn dein Hund im Urlaub bei Freunden bleibt. Schließlich wirst du nicht allzeit erreichbar sein. Juristisch betrachtet schließt ein anderer für dich als Halter den Vertrag. Ohne eine solche Absprache zahlt zunächst derjenige, der den Tierarzt beauftragt. Im Anschluss kann er aber von dir Ersatz für die Auslagen verlangen, die er für notwendig hielt.

Was passiert bei einem fremdverschuldeten Unfall?

In Deutschland gilt seit einigen Jahren für alle Bürger eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Für Hunde gilt diese nicht. Als Hundehalter ist es dir überlassen, wie du die Kosten für eine medizinisch Versorgung deines Hundes absicherst. Dabei steht außer Frage, dass dir sein Wohl am Herzen liegt.

Auch wenn dein Hund als Unfallbeteiligter verletzt wird, muss er ärztlich behandelt werden. Wer die Unfallkosten letztlich bezahlt, steht dabei zunächst im Hintergrund. In diesem Fall gehst du mit deinem Hund zum Tierarzt. Er wird dir auch hier eine Rechnung schicken. Aber jetzt beginnt der Regressweg, genau wie bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Derjenige, der den Unfall verursacht oder verschuldet, muss am Ende zahlen.

Ist dein Hund krankenversichert, wird deine Hundekrankenversicherung zunächst zahlen. Möglicherweise hält sie sich danach am Verursacher schadlos. Das heißt, sie holt sich das Geld von ihm zurück. Damit hast du aber nichts mehr zu tun. Du kannst ganz beruhigt mit deinem Alltag weitermachen. Dein Hund wird sofort medizinisch versorgt, die anfallenden Kosten werden übernommen und mit der Frage, wer zahlt, beschäftigen sich andere.

Absetzung von der Steuer: Nur für Hunde-Haftpflicht

Deine eigene Krankenversicherung inklusive der Pflegeversicherung kannst du von der Steuer absetzen. Für deinen Hund gilt das nicht: Die Hundekrankenversicherung ist nicht steuerabzugsfähig.

Aber eine Hundehalterhaftpflichtversicherung kannst du sehr wohl von der Steuer absetzen! Diese Versicherung ist vergleichbar mit deiner Privathaftpflichtversicherung. Eine Besonderheit für deinen Hund gilt in deiner Abwesenheit, beispielsweise wegen Urlaub.

Wenn er zu Hause versorgt wird (also in deiner Wohnung), kannst du die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend machen. Das geht aber nur bei dir zu Hause. Ist dein Hund in einer Hundepension untergebracht, ist dies nicht möglich.

Als Fazit bleibt festzuhalten: Du als Hundehalter musst in allen Fällen zunächst zahlen. Es liegt dann an dir, dich so zu versichern und abzusichern, dass du möglichst viele deiner Ausgaben erstattet bekommen kannst.

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